Rundbrief Nr. 19/20
Änderung der Qualitätssicherungsrichtlinien QSKH-RL_QFR-RL_plan. QI-RL – Update 3
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf unseren Rundbrief Nr. 15 vom 7. April 2020.
Eine Anfrage beim G-BA bezüglich einer Aussetzung der Lieferfristen der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren hat ergeben, dass nur die konkret benannten Regelungen der plan. QI-RL für das Erfassungsjahr 2019 keine Anwendung finden. Die übrigen Regelungen der plan. QI-RL gelten somit unverändert. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zur Datenübermittlung in § 6 plan. QI-RL. Danach ist gemäß § 6 Abs. 1 und 2 plan. QI-RL auch die Datenlieferung unverändert zu den dort geregelten Fristen von den Krankenhäusern vorzunehmen.
Eine Aussage darüber, inwieweit hierzu auch noch Ausnahmeregelungen geplant sind, kann zurzeit seitens des G-BAs nicht gemacht werden.
Um statistische Auffälligkeiten zu vermeiden, bitten wir dringend um die Einhaltung der Lieferfristen!
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle