Rundbrief Nr. 18/12
G-BA Beschluss zur Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL)
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21.06.2012 werden die Leistungsbereiche gemäß Anlage 1 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) im Erfassungsjahr 2013 fortgeführt. Änderungen ergeben sich im Leistungsbereich Gynäkologische Operationen (Aussetzung der Hysterektomien).
Der Beschluss wurde auf der Internetseite des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht und tritt, vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit, am 01.01.2013 in Kraft (Anlage).
Nach Beschlussfassung werden vom AQUA-Institut die Spezifikationen für das Erfassungsjahr 2013 bis zum 30.06.2012 fertiggestellt und auf der Homepage des AQUA-Instituts (www.sqg.de) veröffentlicht.
Folgende wesentliche Änderungen sind hervorzuheben:
- Die Umstellung bei der Auslösung der QS-Dokumentationspflicht in den Leistungsbereichen der Transplantationsmedizin (Umstellung vom OP-Datum auf das Entlass-Datum).
- Die Umstellung der Fallauslösung auf die ICD-Diagnose L89 im Leistungsbereich Pflege: Dekubitusprophylaxe (DEK) und damit zukünftig die Erfassung durch bereits für Abrechnungszwecke von den Krankenhäusern zu dokumentierende Daten, bei gleichzeitiger Aufhebung der Altersgrenze von 75 Jahren und ganzjähriger Erfassung (bisher Beschränkung auf das erste Quartal).
Diese Änderung hat für das Hamburger Projekt keine Auswirkungen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle