Rundbrief Nr. 18/11
Regelbetrieb für die Qualitätssicherungsverfahren „Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Unterausschuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses hat am 05.07.2011 beschlossen zum 01.01.2014 den Regelbetrieb für die Qualitätssicherungsverfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie“ in den Regelbetrieb zu überführen.
Es ist davon auszugehen, dass die Verfahren „Konisation“ und „Katarakt“ ebenfalls ab diesem Zeitpunkt der Qualitätssicherung unterliegen werden.
Ein genauer Zeitplan für Implementierung der oben genannten Verfahren wird zurzeit erarbeitet und wird Ihnen nach Veröffentlichung umgehend zur Verfügung gestellt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle