Rundbrief Nr. 18/24
Patienteninformation zum QS-Verfahren ambulante Psychotherapie
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 beschlossen, zur qualifizierten Patienteninformation gemäß § 299 Absatz 1 Satz 4 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die Patienteninformation für das Verfahren ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) gemäß Anlage auf den Internetseiten des G-BA zu veröffentlichen.
Die Patienteninformation ist als Anlage beigefügt und unter https://www.g-ba.de/downloads/39-261-6529/2024-03-21_DeQS-RL_Patienteninformation-Verfahren-QS-amb-PT.pdf abrufbar.
Wir bitten ggfls. um Weiterleitung an die entsprechenden Adressaten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle