Rundbrief Nr. 18/23
Anmeldung im EQS-Portal
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits im vergangenen Jahr, wird auch in diesem Jahr das Stellungnahmeverfahren zum Erfassungsjahr 2022 über das EQS-Portal durchgeführt (www.eqs-portal.de).
Wir möchten Sie bitten zu überprüfen, ob alle Teilnehmer:innen den notwendigen Zugriff auf das Portal haben. Nur so ist sichergestellt, dass Sie alle Anfragen zeitnah erreichen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang noch einmal auf die verkürzte Antwortfrist von drei Wochen hin. Eine Fristverlängerung wird nicht möglich sein.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle