Rundbrief Nr. 18/22

Ausnahmeregelung zur Versorgung von Patienten mit Femurfraktur

Sehr geehrte Damen und Herren,

der G-BA hat seine Ausnahmeregelung zur Versorgung von Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur verlängert.

Krankenhäuser ohne eigene Fachabteilung für Innere Medizin dürfen weiterhin Oberschenkelhalsbrüche behandeln, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen

  • bereits im Jahr 2018 Eingriffe dieser Art durchgeführt haben,
  • über eine Fachabteilung für Chirurgie und Unfallchirurgie verfügen und
  • das Gebiet der Inneren Medizin zumindest durch eine tägliche
    24-stündige Arztpräsenz im Krankenhaus (Bereitschaftsdienst möglich) abdecken. Hat die präsente Ärztin oder der präsente Arzt diese Fachqualifikation nicht, muss die internistische Expertise zumindest über eine zusätzliche Rufbereitschaft sichergestellt werden.

Weitere Informationen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:

https://www.g-ba.de/service/fachnews/187/

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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