Rundbrief Nr. 17/18
Datenvalidierung 2018 gemäß § 9 Abs. 3 QSKH-RL
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den G-BA gemäß § 9 Absatz 3 der QSKH-RL in seiner Sitzung am 6. Dezember 2017 die folgenden Leistungsbereiche zur Datenvalidierung 2018 zum Erfassungsjahr 2017 festgelegt:
- Koronarchirurgie, isoliert (HCH-KCH),
- Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung,
- Herzschrittmacherversorgung - Spezifikationsmodul Herzschrittmacher – Aggregatwechsel (9n2)
Unklar ist zurzeit noch, ob die Landesgeschäftsstelle oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Datenvalidierung durchführen wird.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle