Rundbrief Nr. 17/25
Informationsschreiben zum Stellungnahmeverfahren zur Patientenbefragung PCI (PPCI) zum Auswertungsjahr 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Juli 2022 ist die Patientenbefragung Teil des Qualitätssicherungsverfahrens QS PCI (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie). Das Stellungnahmeverfahren ist ab dem Auswertungsjahr (AJ) 2025 für die Patientenbefragung (PPCI) verpflichtend durchzuführen.
Ziel des Stellungnahmeverfahrens ist, unter Einbezug der Fachkommissionen, Auffälligkeiten aufzuklären und Maßnahmen der Qualitätsverbesserung zu vereinbaren (§ 17 Teil 1 DeQS-RL).
Für Indikatorergebnisse auf Grundlage von Patientenbefragungen kann es im Stellungnahmeverfahren nicht um die Bestätigung oder Widerlegung der Patientenperspektive gehen. Vielmehr sollte ermittelt werden, weshalb die befragten Patientinnen und Patienten zu ihren Einschätzungen gekommen sind.
In den angeforderten Stellungnahmen sollen deshalb die Prozesse und Strukturen nachvollziehbar dargelegt werden.
Zur Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen sollen diejenigen Prozesse und Strukturen betrachtet werden, die im Zusammenhang mit der berichteten Patientenwahrnehmung gesehen werden.
Folgende Fragen sollen im STNV erörtert werden:
- Welche Prozesse oder Strukturen beeinflussen das Ergebnis?
- Wie sind diese im Versorgungsalltag ausgestaltet?
- Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um Verbesserungen zu erzielen?
Die ersten Auswertungen zur Patientenbefragung im QS-Verfahren PCI (PPCI) haben gezeigt, dass im Vergleich zu den Indikatorergebnissen auf Basis der QS-Dokumentation und Sozialdaten relativ viele Leistungserbringer ein rechnerisch auffälliges Indikatorergebnis hatten.
So gab es im Auswertungsjahr 2024 in Hamburg in PPCI 58 rechnerische Auffälligkeiten gegenüber elf rechnerischen Auffälligkeiten bei den bisherigen QIs im Verfahren QS PCI.
Um einen zielführenden und handhabbaren Umgang mit den Ergebnissen der PPCI im Stellungnahmeverfahren zu ermöglichen, hat das IQTIG Empfehlungen für die Ausgestaltung des STNV im Jahr 2025 gegeben.
Die EQS-Hamburg befürwortet die Cluster-Methode und wird diese im Auswertungsjahr 2025 zur Anwendung bringen.
Die Qualitätsindikatoren werden thematisch gruppiert (Clusterbildung) und es werden diejenigen Leistungserbringer zu einer Stellungnahme aufgefordert, die mindestens zwei rechnerisch auffällige Indikatorergebnisse innerhalb einer Gruppe aufweisen. Auf diese Weise wird der Fokus auf systematische Defizite gelegt. Eine Ausnahme bildet die Gruppe 1 Indikationsstellung aus Patientensicht. Hier genügt eine rechnerische Auffälligkeit.
In den zwei PDFs im Anhang finden Sie die Einteilung der QIs 56100 bis 56118 in die sechs Gruppen sowie eine Übersicht über die jeweils zugehörigen Fragen für das Stellungnahmeverfahren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Gräff
Referentin der Landesgeschäftsstelle