Rundbrief Nr. 17/23
QS-Verfahren ambulant erworbene Pneumonie – Änderung der U69.0-! Kodes
Sehr geehrte Damen und Herren,
das IQTIG informiert darüber, dass der Kode U69.01! eine QS-Dokumentation auslöst, obwohl es sich ggfls. nicht um eine ambulant erworbene Pneumonie handelt.
Der Kode U69.04!, der bisher eine nosokomiale Pneumonie abgebildet hat, hat durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderung erfahren, die nun eine ambulant erworbene Pneumonie klassifiziert. Bisher galt dieser Kode als Ausschlusskriterium, was dazu führt, dass keine QS-Dokumentation ausgelöst wird.
Um diesen Fehler zu beheben, führt das IQTIG seit dem 25. Januar 2023 diesen Kode nicht mehr in der Ausschlussliste. Das IQTIG hat die Softwareanbieter informiert, dass eine rückwirkende Dokumentation der im aktuellen Erfassungsjahr ausgeschlossenen Fälle mit dem Kode U69.04 ermöglicht werden muss.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Informationsschreiben des IQTIG zum QS-Verfahren ambulant erworbene Pneumonie (CAP).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle