Rundbrief Nr. 16/15
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18.06.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
der G-BA hat am 18.06.2015 die Spezifikation für das Erfassungsjahr 2016 der Leistungsbereiche gemäß Anlage 1 und Anlage 3 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) beschlossen.
Mit der Spezifikation werden die technischen Vorgaben für die einzubeziehenden Leistungen und die zu dokumentierenden Inhalte, d.h. die QS-Filter- und QS-Dokumentationssoftware einschließlich der Risikostatistik festgelegt
Wesentliche Änderungen im Erfassungsjahr 2016 sind
- die Ablösung des bislang stationären Qualitätssicherungsverfahrens Koronarangiographie und Perkutane Koronarintervention (PCI) und Überführung in ein neues sektorenübergreifendes Verfahren, das zukünftig über die sektorenübergreifende Qualitätssicherungsrichtlinie (Qesü-RL) geregelt wird.
- allgemeine Regelungen und technische Umsetzungen, die mehrere Leistungsbereiche betreffen (Änderungen in den Ausfüllhinweisen, in den Datenfeldern, etc.)
- die Umstrukturierung der Formulare zur Sollstatistik zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit.
Des Weiteren wurde der Abschlussbericht der Institution nach §137a SGB V (AQUA Institut) zur Weiterentwicklung der drei Leistungsbereiche Implantierbare Defibrillatoren abgenommen.
Es ist vorgesehen, die Leistungsbereiche der implantierbaren Defibrillatoren - wie bereits die Herzschrittmacher-Leistungsbereiche - als stationäre Follow Up Verfahren einer längsschnittlichen Qualitätsbetrachtung zu unterziehen.
Im Rahmen des herkömmlichen ESQS-Verfahrens werden derzeit zwar sowohl für Herzschrittmacher als auch für implantierbare Defibrillatoren Hardwareprobleme, prozedurassoziierte Probleme und Infektionen als Indikationen zu Folgeeingriffen unterschieden, bislang kann aber nur jeder Eingriff für sich genommen bewertet werden und bei Revisionseingriffen nicht auf die Dokumentationen vorangehender Eingriffe bei demselben Patienten, vor allem nicht auf die Daten der Erstimplantation, zurückgegriffen werden. Es wird zudem angenommen, dass ein beträchtlicher Teil der Komplikationen erst nach Abschluss des stationären Aufenthalts auftritt oder bekannt wird.
AQUA schlägt im Bericht 5 Follow Up Indikatoren vor:
1. | Hardwareprobleme als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb von 6 Jahren. |
2. | Infektion oder Aggregatperforation als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb eines Jahres. |
3. | Prozedurassoziierte Probleme (Sonden- bzw. Taschenprobleme) als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb eines Jahres. |
4. | Sterblichkeit bis 30 Tage nach einem Defibrillator-Eingriff (derzeit nicht umsetzbar). |
5. | Sterblichkeit innerhalb 1 Jahres nach einem Defibrillator-Eingriff (derzeit nicht umsetzbar). |
Im Rahmen der nun beschlossenen
Weiterentwicklung wären zunächst die drei erstgenannten Indikatoren umsetzbar. Für
die beiden letztgenannten Indikatoren ist die Nutzung von Sozialdaten bei den
Krankenkassen erforderlich.
Perspektivisch sollte aus Sicht der DKG auch der ambulante Sektor einbezogen werden, um die ¼ bis ½ jährlichen ambulanten Kontrolluntersuchungen bei ambulant tätigen Kardiologen und in kardiologischen Ambulanzen zu erfassen. Die DKG hat nach Maßgabe ihrer Gremienberatungen im Rahmen des Themenfindungs- und Priorisierungs-Verfahrens bereits einen Antrag für ein sektorenübergreifendes QS-Verfahren Herzschrittmacher und implantierbare Defibrillatoren eingereicht.
Die Beschlüsse werden in Kürze auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle