Rundbrief Nr. 16/26
Stellungnahmeverfahren 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Informationsschreiben möchten wir Sie über den zeitlichen Ablauf des Stellungnahmeverfahrens 2026 informieren.
Wir erwarten die Jahresauswertungen zum Erfassungsjahr 2025 am 1. Juni 2026 und werden Ihnen diese unverzüglich über das EQS-Portal zur Verfügung stellen.
Die Einleitung des Stellungnaheverfahrens erfolgt dann am 15. Juni 2026. Sie werden hier ggfls. über das EQS-Portal die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Zur Beantwortung der Anfragen stellen wir Ihnen eine Bearbeitungsfrist von vier Wochen zur Verfügung (§ 17 Abs. 6 der DeQS-RL).
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des engen Fristengerüstes, vorgegeben durch die DeQS-RL, leider keine Fristverlängerungen einräumen können.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle