Rundbrief Nr. 16/23
Datenvalidierung 2023 zum Erfassungsjahr 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
der G-BA hat mit seinem Beschluss vom 16. März 2023 die Auffälligkeitskriterien für die Datenvalidierung 2023 zum Erfassungsjahr 2022 für die QS-Verfahren PCI und NET gemäß Teil 1 § 16 Abs. 6 der DeQS-RL festgelegt.
Den vollständigen Beschluss zur Empfehlung des IQTIGs, können Sie dem nachfolgenden Link entnehmen:
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle