Rundbrief Nr. 16/20
PlanQI Infoschreiben IQTIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
das beigefügte Infoschreiben des IQTIGs fasst die vom G-BA am 27. März beschlossenen Ausnahmeregelungen zu den QS-Anforderungen und den Auswirkungen auf das planQI-Verfahren zusammen und soll insbesondere alle Leitungserbringer informieren. Sie finden es zu Ihrer Information beigefügt und auch auf der Website des IQTIG unter www.iqtig.org/qs-instrumente/planungsrelevante-qualitaetsindikatoren/.
Die Konsequenzen der Aussetzung der Quartalslieferpflicht nach der QSKH-RL für das planQI-Verfahren ist derzeit noch in Klärung. Sobald es neue Informationen zu dem Sachverhalt gibt, werden wir Sie zeitnah in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle