Rundbrief Nr. 15/15
Zeitraum zur Anmeldung zur Lieferung der Qualitätsberichte für das Berichtsjahr 2014 für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser
Sehr geehrte Damen und Herren,
der G-BA nach § 91 SGB V (Plenum) hat in seiner Sitzung am 19. März 2015 die Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines Strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser beschlossen.
Die Anmeldung bei der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) beginnt 18 Wochen vor dem Liefertermin und endet für alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser 12 Wochen vor dem Liefertermin der Qualitätsberichte. Die Anmeldung bei der ITSG muss demnach zwingend im Zeitraum vom 12. Juli 2015 bis 23. August 2015 erfolgen.
Für alle Krankenhäuser gelten ab dem Berichtsjahr 2014 dieselben Fristen für Anmeldung und Übermittlung der Qualitätsberichte. Die Unterscheidung zwischen Krankenhäusern, die Daten für den Teil C-1 über die auf Bundes- bzw. Landesebene beauftragten Stellen liefern, und Krankenhäusern, die nicht an der esQS teilnehmen, entfällt.
Im Zeitraum vom 24. August 2015 bis zum 7. September 2015 findet ein Abgleich der Anmeldedaten der ITSG mit den Daten der Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung statt. Bei Abweichungen zwischen den beiden mit der Durchführung der externen vergleichenden Qualitätssicherung beauftragten Stellen und den der Annahmestelle vorliegenden Institutions- und Standortnummern, erhalten die Krankenhäuser die Gelegenheit, diese betreffenden Angaben im Zeitraum vom 8. September 2015 bis 21. September 2015 zu korrigieren. Hierzu informiert die Annahmestelle die betroffenen Krankenhäuser und aktiviert das Anmeldeformular. Abweichend davon können die sonstigen krankenhausbezogenen Kontaktdaten innerhalb der Übermittlungsfristen nach § 6 Abs. 1 und 2 jederzeit aktualisiert werden.
Wir bitten dringend zu beachten, dass
- für jeden Qualitätsbericht, der geliefert werden soll, eine eigene Anmeldung bei der Annahmestelle zwingend erforderlich ist,
- für Krankenhäuser mit mehreren Standorten zusätzlich zur Anmeldung für die einzelnen standortspezifischen Qualitätsberichte auch eine eigene Anmeldung für die Lieferung des Gesamtberichts erfolgen muss und
- die Anmeldung für alle Berichte im jeweils vorgegebenen Anmeldezeitraum erfolgen muss. Eine Anmeldung bzw. Nachmeldung außerhalb der vorgegebenen Anmeldefrist ist nicht möglich.
Die Kontaktadresse der gemeinsamen Annahmestelle lautet:
Informationstechnische
Servicestelle
der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG)
Seligenstädter
Grund 11
63150 Heusenstamm
Telefon-Hotline: 06104
- 947 36 400
Telefax: 06104
- 600 50 300
E-Mail: Hotline-qb@itsg.de
Ab dem Berichtsjahr 2014 hat das Krankenhaus den Qualitätsbericht jeweils in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. November des Erstellungsjahres an die gemeinsame Annahmestelle der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und des Verbands der privaten Krankenversicherung zu übermitteln.
Die krankenhausbezogenen Angaben der externen vergleichenden Qualitätssicherung gemäß Teil C-1 der Anlage 1 werden nach Prüfung und Kommentierung durch das Krankenhaus direkt von der Landesgeschäftsstelle im Zeitraum vom 15. November bis 15. Dezember an die Annahmestelle übermittelt.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 zugelassene Krankenhäuser ist auf den Internetseiten des G-BA unter folgendem Link abrufbar: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2218/2015-03-19_Qb-R_Anpassungen-Berichtsjahr-2014_BAnz.pdf.
In seiner Sitzung am 16. April 2015 hat das Plenum nun einen darauf aufbauenden G-BA-Beschluss über die neue Datensatzbeschreibung gefasst. Der Anhang 1 zur Anlage 1 (Datensatzbeschreibung) der Qb-R regelt die Vorgaben zur konkreten technische Umsetzung der Vorgaben der Qb-R im XML-Format des maschinenverwertbaren Qualitätsberichts ab dem Jahr 2014. Das Dokument ist auf der Homepages G-BA veröffentlicht https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2235/2015-04-16_Qb-R_DSB-2014-Anhang1_WZ.pdf.
Diese Beschlüsse zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) treten am 01.07.2015 in Kraft.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle