Rundbrief Nr. 15/11
Bundesweite externe Qualitätssicherungsmaßnahme Anästhesiologie von BDA und DGAI
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20. Mai 2011 wurde der anästhesiologische Chefarzt Ihres Krankenhauses von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit der Bitte angeschrieben, an einer bundesweiten Qualitätssicherungsmaßnahme teilzunehmen.
Da das Verfahren der externen Qualitätssicherung in Hamburg bereits seit vielen Jahren fest etablierter Bestandteil der täglichen Arbeit Ihrer Anästhesisten ist, ist es nicht notwendig an dem Verfahren des BDA und der DGAI teilzunehmen.
In einem persönlichen Gespräch mit der verantwortlichen Mitarbeiterin in der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde die Teilnahme der Hamburger Krankenhäuser bereits abgesagt. Somit ist eine Reaktion auf das Schreiben vom 20. Mai 2011 Ihrerseits nicht mehr notwendig.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Komm. Leiter der Landesgeschäftsstelle