Rundbrief Nr. 15/22
Patientenbefragung PCI_Update II
Sehr geehrte Damen und Herren,
offensichtlich ist durch den Rundbrief Nr. 14 ein Missverständnis entstanden, das wir hiermit aufklären möchten.
Einige Leistungserbringer haben versucht, sich für die Testphase zu registrieren. Das ist nicht erforderlich, da dies nur für die Datenannahmestellen gilt.
Die beiden Links zur Versendestelle im Rundbrief Nr. 14 sollten Ihnen nur den Verfahrensablauf und den Zeitplan erläutern.
Für Sie ist es nur notwendig, in Ihrer Einrichtung sicherzustellen, dass alle erforderlichen Patientendaten an unsere Datenannahmestelle (xmldaten@bqs-institut.de) übermittelt werden.
Ferner wurde an uns die Frage des Datenschutzes herangetragen, da die Patientendaten im Klartext übermittelt werden. Hierzu gibt es leider noch keinen Hinweis seitens des G-BAs. Dieser soll im Sommer mit der Überarbeitung des Patienteninformationsblattes veröffentlicht werden.
Nach Auskunft des IQTIG ist die Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung durch die aktuelle Version der DeQS-RL gesichert (Teil 1 der Rahmenbestimmungen § 19 und Teil 2: Themenspezifische Bestimmungen, Verfahren 1, Anlage II Buchstabe C).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle