Rundbrief Nr. 15/20
Änderung der Qualitätssicherungsrichtlinien QSKH-RL_QFR-RL_plan-QI-RL – Update 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf unseren Rundbrief Nr. 12 und möchten darauf hinweisen, dass in der planQI-RL der § 6 „Datenlieferung“ noch nicht außer Kraft gesetzt wurde und somit die Datenlieferung weiterhin quartalsweise erfolgen muss. Im G-BA-Beschluss vom 27. März 2020 wurden bisher nur die Lieferfristen der QSKH-RL und der DeQS-RL ausgesetzt.
Seitens der Landesgeschäftsstelle wurde beim G-BA angefragt, ob damit zu rechnen sei, dass in Analogie zur QSKR-RL und der DeQS-RL der § 6 ausgesetzt wird.
Wir informieren zeitnah, sobald wir eine Rückmeldung erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle