Rundbrief Nr. 15/19
Überführung der Leistungsbereiche der QSKH-RL in die DeQS-RL
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie informieren, dass das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit Beschluss vom 18. Juli 2019 mit der Erstellung einer Spezifikation zur Umsetzung der Leistungsbereiche der QSKH-RL im Rahmen der DeQS-RL beauftragt wurde.
https://www.g-ba.de/beschluesse/3889/
Durch die vorgenannte Beauftragung sollen die technischen Voraussetzungen für die Überfüh-rung der indirekten Leistungsbereiche der QSKH-RL in die DeQS-RL geschaffen werden und somit wird die Datenerhebung ab dem 1. Januar 2021 für sämtliche Verfahren nach den Vorgaben der DeQS-RL erfolgen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle