Rundbrief Nr. 14/16
Qualitätssicherungsverfahren neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation der Phase B - Spezifikation
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Rundbrief Nr. 10 vom 20. April 2016 haben wir Sie über die Einführung eines neuen Qualitätssicherungsverfahrens im Rahmen der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation der Phase B zum 01.01.2017 informiert.
Die notwendige Spezifikation sollte am 30. Juni 2016 auf unserer Homepage veröffentlicht werden. Leider müssen wir Ihnen heute mittteilen, dass wir eine Veröffentlichung erst in der 33. KW vornehmen können.
Wir bedauern dies sehr und bitten Sie, Ihre Softwareanbieter diesbezüglich in Kenntnis zu setzen.
Gleiches gilt leider auch für die bereits etablierten Landesverfahren Schlaganfall, Anästhesie und Radiologie.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erhalten Sie von uns noch einmal eine schriftliche Information.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle