Rundbrief Nr. 13/20
Änderung der Qualitätssicherungsrichtlinien QSKH-RL_QFR-RL_plan-QI-RL - Update
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund mehrerer Rückfragen möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Aussetzung der Lieferfristen der QS-Bögen zum 15. Mai, 15. August und 15. November für das Erfassungsjahr 2020 nicht von der Dokumentationspflicht entbindet.
Die QS-Dokumentation hat weiterhin uneingeschränkt zu erfolgen, dies gilt auch für die Hamburger Landesprojekte.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle