Rundbrief Nr. 12/17
Mitteilung der Perinatalzentren bei Nichterfüllung der pflegerischen Anforderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. Dezember 2016 wurde es Perinatalzentren, die am 1. Januar 2017 die Anforderungen an das Pflegepersonal der QFR-RL nicht erfüllen, ermöglicht, dies dem G-BA auf freiwilliger Basis unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Nach erfolgter Meldung dürfen Perinatalzentren bis zum 31. Dezember 2019 von diesen Anforderungen abweichen.
Nunmehr hat der G-BA am 16. Februar 2017 eine zweite Änderung der QFR-RL beschlossen (Anlage), mit der die o. g. Perinatalzentren nun zur Meldung an den G-BA verpflichtet sind.
Die Änderung der Richtlinie tritt vorbehaltlich der Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz) in Kraft.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle