Rundbrief Nr. 12/22
Termine plan. QI-RL
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben heute vom IQTIG die Bitte angetragen bekommen, Sie auf wichtige Termine im Rahmen der planQI-RL hinzuweisen.
Datenlieferfristen gemäß § 6 plan.QI-RL:
- Quartal 15. April 2022
- Quartal: 15. Juli 2022
- Quartal: 15. Oktober 2022
- Quartal/Jahresauswertung: 15. Februar 2023 – Korrekturfrist: 22. Februar 2023
Übermittlung der Auswertungen gemäß § 7 plan. QI-RL:
- Quartal: 1. Juni 2022
- Quartal und Jahresauswertung 2021: 1. September 2022
- Quartal: 1. Dezember 2022
- Quartal/Jahresauswertung: 11. April 2023
Datenvalidierung gemäß § 9 plan. QI-RL:
11. März bis 27. Mai 2023 (Zusicherung: 14. April-27. April 2023)
Neuberechnete Jahresauswertung gemäß § 10 plan. QI-RL:
17. Juni 2023
Fristen des Stellungnahmeverfahrens: KH mit Zusicherung der Dokumentationsqualität:
11. April.- 27. Mai 2023
KH ohne Neuberechnung:
28. Mai – 20. Juli 2023
KH mit Neuberechnung:
17. Juni – 24. Juli 2023
Krankenhäuser, bei denen eine statistische Auffälligkeit bei einem der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren aufgetreten ist, werden ab dem 3. Mai 2022 angeschrieben. Es ist möglich, dass ein Krankenhaus mit statistisch auffälligen Ergebnissen auch noch in die allgemeine Zufallsstichprobe gezogen wird, so dass es daher mehrfach kontaktiert wird. Bestätigt ein Krankenhaus mit einer statistischen Auffälligkeit nach einer umfassenden inhaltlichen internen Prüfung dem IQTIG gegenüber, dass die Angaben in den übermittelten Datensätzen korrekt sind (sogenannte Zusicherung), entfällt die externe Datenvalidierung.
Krankenhäuser mit statistischen Auffälligkeiten haben gemäß § 9 Abs. 9 plan. QI-RL die Möglichkeit, eine schriftliche Zusicherung zu ihrer Dokumentationsqualität abzugeben. Damit wird bestätigt, dass die Angaben zur QS-Dokumentation, die an das IQTIG übermittelt wurden, vollumfänglich den fachlichen und medizinischen Informationen aus der dazugehörigen Patientenakten entsprechen. Das Krankenhaus bestätigt also mit Abgabe der Zusicherung, dass die statistische Auffälligkeit nicht Folge eines Dokumentationsfehlers, sondern die Versorgungs-leistung tatsächlich den Angaben entsprechend erfolgt ist.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter:
https://iqtig.org/qs-instrumente/planungsrelevante-qualitaetsindikatoren/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle