Rundbrief Nr. 11/16
Qualitätsbericht der Krankenhäuser zum Erfassungsjahr 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. März 2016 beschlossen, die Regelungen zum Qualitätsbericht für das Erfassungsjahr 2015 anzupassen.
Der am 26. April 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichte Beschluss kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2544/2016-03-17_Qb-R_Anpassung-Berichtsjahr-2015_BAnz.pdf
Auf den ersten beiden Seiten des Beschlusses finden Sie eine Übersicht über die vorgenommenen Änderungen.
Die aktuellen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser können Sie unter dem nachfolgenden Link abrufen: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1134/Qb-R_2016-01-21_iK-2016-02-25.pdf
Der „Zeitstrahl zur Anmeldung, Übermittlung und Veröffentlichung“ ist diesem Rundbrief als Anlage beigefügt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle