Rundbrief Nr. 11/24
QS-Datenlieferfrist
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund mehrerer Nachfragen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die Datenlieferfrist für die QS-Daten der Verfahren 1 bis 15 der DeQS-RL aus dem Erfassungsjahr 2023 am 28. Februar 2024 endet.
Der 15. März ist nur für Korrekturen und evtl. Nachlieferungen vorgesehen und darf nicht als regelhafter Liefertermin genutzt werden (Themenspezifischer Teil der DeQS-RL, § 16 Abs. 1, Satz 2 des jeweiligen Verfahrens).
Bitte beachten Sie, wie bereits im Rundbrief Nr. 10 aufgeführt, dass es in den Verfahren NWIEA und NWIES (Einrichtungsbefragung) keine Korrekturfrist gibt, die Übermittlung muss bis spätestens zum 28. Februar 2024 erfolgen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle