Rundbrief Nr. 11/22
Geschäftsstelle Qesü wird EQS-Hamburg Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Beschluss des G-BAs wurde die QSKH-RL zum 1. Januar 2021 außer Kraft gesetzt. Sämtliche QS-Verfahren dieser Richtlinie wurden zum 1. Januar 2021 in die DeQS-RL überführt. Somit ist in Hamburg nur noch eine Landesgeschäftsstelle notwendig, um die Aufgaben gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) zu erfüllen.
Der Name „EQS-Hamburg Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung“ ist bei allen Verfahrensteilnehmern als Marke etabliert, während die Geschäftsstelle Qesü Hamburg sich nicht durchsetzen konnte. Die Tatsache, dass die für die „Geschäftsstelle Qesü Hamburg“ namensgebende Qesü-Richtlinie bereits im Jahr 2019 durch die DeQS-Richtlinie ersetzt wurde, sprach ebenfalls dafür, den Namen „Geschäftsstelle Qesü Hamburg“ aufzugeben und ab sofort den Namen „EQS-Hamburg“ als Bezeichnung für die Landesgeschäftsstelle zu nutzen.
Mit der Umfirmierung der Landesgeschäftsstelle nutzen wir nun auch nur noch die E-Mail-Adresse qsdialog@eqs.de.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle