Rundbrief Nr. 10/16
Qualitätssicherungsverfahren neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation der Phase B
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Kuratorium der EQS Hamburg hat am 21. März 2016 beschlossen, ab dem 1. Januar 2017 das Qualitätssicherungsverfahren neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation der Phase B in Hamburg verpflichtend einzuführen.
Neben dem Bundesland Hessen ist Hamburg das zweite Bundesland, das in diesem Bereich eine Qualitätssicherung durchführen wird.
Auslöser für die Qualitätssicherung werden die nachfolgend aufgeführten OPS sein:
- 8-552.0 – Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation: Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage
- 8-552.5 – Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation: Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage
- 8-552.6 – Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation: Mindestens 21 bis höchstens 27 Behandlungstage
- 8-552.7 – Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation: Mindestens 28 bis höchstens 41 Behandlungstage
- 8-552.8 – Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation: Mindestens 42 bis höchstens 55 Behandlungstage
- 8-552.9 – Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation: Mindestens 56
Immer in Verbindung mit einer der folgenden Hauptdiagnosen (ICD-10): I 60, 61, 63, 64 und bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr.
Die Vollzähligkeit der Dokumentation wird über die Sollstatistik erfasst.
Die notwendige Spezifikation befindet sich zurzeit im finalen Entwicklungsstadium und wird in gewohnter Weise auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung gestellt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle