Rundbrief Nr. 10/22
Patientenbefragung PCI
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. Dezember 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Start der Patientenbefragung im QS-Verfahren Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie zum 1. Juli 2022 beschlossen.
Die Ergebnisse aus der Patientenbefragung sollen als zusätzliche Datenquelle zur Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen dienen. Die Patientenbefragung wird zunächst für einen Zeitraum von viereinhalb Jahren erprobt. Im Erprobungszeitraum soll die Funktionalität und Praktikabilität der Datenerfassung sowie die Bewertung und Aufklärung von Auffälligkeiten evaluiert werden.
Für die Dauer der Erprobung ist es nicht vorgesehen, Maßnahmen gemäß Teil 1 § 17 Absatz 4 DeQS-RL einzuleiten. In den ersten sechs Monaten werden zunächst nur die Datenerhebung und der Datenfluss erprobt.
Alle Leistungserbringer sind verpflichtet, ab dem 1. Juli 2022 monatlich bis jeweils zum 7. Tag eines Monats von allen Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die im Vormonat entlassen wurden und bei denen eine Koronarangiographie oder eine perkutane Koronarintervention durchgeführt wurde, die zum Zweck der Patientenbefragung notwendigen Daten an die zuständige Datenannahmestelle zu übermitteln.
Termine: 07.08., 07.09., 07.10., 07.11., 07.12. und 07.01.23
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihren Softwareanbietern in Verbindung.
In der aktuellen Technischen Dokumentation der Basisspezifikation wurden noch keine Vorgaben für das Dateibenennungsschema der Exportdateien von der Versendestelle Patientenbefragung an die Datenannahmestellen getroffen (Stand 03. März 2022). Die Vorgaben werden in der Technischen Dokumentation der Basisspezifikation für das Erfassungsjahr 2023 V01 ergänzt.
Die Auswertung der Fragebögen erfolgt anhand von 19 Qualitätsindikatoren einrichtungsbezogen und ohne Fallbezug einmal pro Jahr durch das IQTIG. Quartalsberichte sind zurzeit noch nicht vorgesehen.
Regelungen finden Sie dazu sowohl im Teil 1 (u. a. § 11a; § 15 Abs. 6; § 24 Abs. 2) als auch im themenspezifischen Teil zum Verfahren QS PCI (u. a. § 16 Abs. 1a, § 19) der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL).
Weitere Informationen zur Patientenbefragung können auf der Internetseite des IIQTIGs abgerufen werden (https://iqtig.org/datenerfassung/befragungen/). Hier können auch die verwendeten Fragebögen eingesehen werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle