Rundbrief Nr. 10/19
Spezifikation SR2 Projekt Schlaganfall
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 3. April 2019 haben wir Sie darüber informiert, dass wir ein SR2 für das Projekt Schlaganfall zur Verfügung gestellt haben. Die Umsetzung sollte zum 15. Mai 2019 erfolgen.
Nach Rücksprache mit einigen Softwareanbietern müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass aus umsetzungstechnischen Gründen und um zusätzliche Kosten für Ihre Einrichtung zu vermeiden, das SR2 rückwirkend ab dem 01.01.2019 gültig ist.
Alle bisher erhobenen Bögen müssen daher noch einmal angepasst und erneut exportiert werden.
Wir bitten diesen Mehraufwand zu entschuldigen!
Wir bitten Sie darum, Ihre Softwareanbieter zeitnah zu informieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle