Rundbrief Nr. 09/16
Datenvalidierung 2016 (Erfassungsjahr 2015)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 9 Abs. 2 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) legt der Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA in der Regel drei Leistungsbereiche für das Datenvalidierungsverfahren fest. Die Bekanntgabe der ausgewählten Leistungsbereiche erfolgt stets erst nach Ende der Frist zur Datenabgabe, d.h. Mitte März des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres.
In seiner Sitzung am 2. Dezember 2015 hat der Unterausschuss Qualitätssicherung folgende Leistungsbereiche für die Datenvalidierung 2016 zum Erfassungsjahr 2015 festgelegt:
- Mammachirurgie (18/1)
- Pflege: Dekubitusprophylaxe (DEK)
- Kombinierte Koronar- und Aortenklappenchirurgie (HCH-KOMB).
Zurzeit ist uns noch nicht bekannt, welche Krankenhäuser vom IQTIG zur Validierung ausgewählt wurden. Sobald wir weitere Information haben, werden wir uns in üblicher Weise mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle