Rundbrief Nr. 09/21 - Qesü
Basisspezifikation 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
das IQTIG hat uns darüber informiert, dass geplant ist, in der Version 2022 V02 der Basisspezifikation das administrative Kriterium Aufn2022EntlBisDez2023 dahingehend anzupassen, dass der Aufnahmegrund „10 = Stationsäquivalente Behandlung“ aus der Auslösung der Dokumentationspflicht ausgeschlossen wird.
Algorithmus-Formel:
AUFNGRUND <> LEER UND AUFNGRUND NICHTIN ('03';'04'; '10') UND AUFNDATUM >= '01.01.2022' UND AUFNDATUM <= '31.12.2022' UND (ENTLDATUM = LEER ODER ENTLDATUM <= '31.12.2023')
Für das Erfassungsjahr 2021 ist bei Auslösung mit dem Aufnahmegrund 10 die Anlage eines Minimaldatensatzes zulässig.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Geschäftsstelle Qesü