Rundbrief Nr. 08/18 - Qesü
Qesü-Datenservice – Einrichtungsbefragung NWIEA und NWIES
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichten Anfragen zum Rundbrief Nr. 7, die aus unserer Sicht eine allgemeine Erläuterung notwendig machen.
Alle Leistungserbringer, die 2017 mindestens einen Tracer-Eingriff in den ersten zwei Quartalen erbracht und über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet haben, sind verpflichtet, die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation durchzuführen.
Darüber hinaus besteht zusätzlich die Dokumentationspflicht zur einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation. Diese soll das Hygiene- und Infektionsmanagement einer Einrichtung abbilden und fragt u. a. Informationen zum Händedesinfektionsmittelverbrauch oder zur Umsetzung leitlinienbasierter Empfehlungen ab. Die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation muss retrospektiv zu Beginn des Jahres, das auf das Erfassungsjahr folgt, durchgeführt werden. Die Abfrage erfolgt erstmalig zum Anfang des Jahres 2018 für das Erfassungsjahr 2017. Stationäre Leistungserbringer dokumentieren diese Fragen über ein Modul in der QS-Dokumentationssoftware.
Die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation muss sowohl für die stationär erbrachten (NWIES) als auch für die ambulant erbrachten Leistungen übermittelt werden (NWIEA)
Nähere Informationen und Hinweise auf die Erfassungsbögen finden Sie unter dem nachfolgenden Links:
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Geschäftsstelle