Rundbrief Nr. 08/16
Fehler in der Spezifikation 2016 - Leistungsbereiche 18/1 (Mammachirurgie) und 09/1 (Herzschrittmacher-Implantation)
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund eines Fehlers in der Spezifikation ist es für Fälle des aktuellen Erfassungsjahres 2016 im Modul 18/1 nicht möglich, den QS-Bogen abzuschließen, wenn bei Primärerkrankung oder lokoregionärem Rezidiv KEINE prätherapeutische histologische Diagnosesicherung durchgeführt wurde.
Im Leistungsbereich 09/1 ist es, ebenfalls auf Grund eines Fehlers in der aktuellen Spezifikation, nicht möglich, bei Angabe eines AV-Blocks als führender Indikation zur Schrittmacherimplantation (Datenfeld 14) in den indikationsbegründenden EKG-Befunden (Feld 21) die Auswahl „AV-Block nach His-Bündel-Ablation (geplant/durchgeführt)“ vorzunehmen und den Bogen abzuschließen.
Beide Probleme sind dem IQTIG bekannt und es wird derzeit an einer zeitnahen Lösung gearbeitet.
Wir empfehlen, für die dargestellten Konstellationen den Bogen vorerst nur soweit wie möglich auszufüllen. Sobald eine Empfehlung/Service Release des IQTIG vorliegt (voraussichtlich im März 2016), werden wir Sie informiert und sollten dann die QS-Bögen abschließen und übermitteln.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle