Rundbrief Nr. 08/13
Abschlussbericht zum Qualitätssicherungsverfahren zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen: Gefäßkatheter assoziierte Infektionen
Sehr geehrte Damen und Herren,
das AQUA-Institut entwickelte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein Qualitätssicherungsverfahren zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen, die im Zusammenhang mit Gefäßkathetern entstehen können. Der hierzu verfasste Abschlussbericht wurde am 17. Januar 2013 vom Plenum des G-BA abgenommen und ist auf der AQUA-Webseite unter:
http://www.sqg.de/entwicklung/neue-verfahren/nosokomiale-infektionen-gefaesskatheter.html
abrufbar.
Der Abschlussbericht ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. Es liegt im Ermessen des G-BA, die Umsetzung der von AQUA empfohlenen Instrumente, Indikatoren und Dokumentationen anzustoßen.
Ein Schwerpunkt des Verfahrens liegt auf der Erfassung des Eintretens einer ZVK-assoziierten Sepsis, die aufgrund der zu erwartenden geringen Inzidenzraten nicht mit ausreichender Sicherheit über ein Stichprobenverfahren erfasst werden kann. Um einen Einrichtungsvergleich zu ermöglichen, empfiehlt das AQUA-Institut die Ergebnisindikatoren im Rahmen einer Vollerhebung zu erfassen (Seite 190 des Abschlussberichtes).
Für die Analyse einiger Prozessindikatoren ist eine Stichprobenanalyse möglich, die sowohl prospektiv, als auch retrospektiv erfolgen kann.
Welches dieser Erhebungsverfahren in der Praxis am besten geeignet ist, muss lt. AQUA in der weiteren Umsetzung des Verfahrens erprobt werden.
Neben dem zu erwartenden zusätzlichen Dokumentationsaufwand für die Kliniken, sehen wir einen zusätzlichen Arbeitsaufwand in der Erhebung der Patientenperspektive. Hier sieht das AQUA-Institut die Durchführung der Patientenbefragung, bei Patienten mit Portanlage, derzeit als schriftlich-postalische Befragung vor, die von den Einrichtungen durchgeführt werden sollen, die den Port implantiert haben.
Sollte bezüglich der Versendung der Patientenfragebögen im Zuge der derzeit noch nicht abgeschlossenen Diskussionen und Abstimmung mit dem G-BA eine andere Methodik zur Versendung der Fragebögen bestimmt werden (z.B. Versendung über eine dritte neutrale Institution oder über die Krankenkassen), so wird die Durchführung der Patientenbefragung gemäß dieser alternativen Methodik erfolgen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle