Rundbrief Nr. 08/21
Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie QFR-RL
Sehr geehrte Damen und Herren,
in seiner Sitzung am 18. Februar 2021 hat der G-BA Änderungen in den Anlagen 4 und 6 der QFR-RL beschlossen.
Neben redaktionellen Anpassungen wurde auch der § 5 der Anlage 4 grundlegend geändert. Es ist keine gesonderte Datenlieferung im Zeitraum vom 1. April bis 31. Mai der Perinatalzentren der Level 1 und 2 mehr notwendig. Vielmehr werden die notwendigen Daten direkt aus den QS-Verfahren Perinatalmedizin-Neonatologie im IQTIG extrahiert.
Den Beschlusstext und die Tragenden Gründe können Sie unter nachfolgendem Link abrufen:
https://www.g-ba.de/beschluesse/4722/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle