Rundbrief Nr. 08/20
Liste relevanter Ereignisse, deren Unterdokumentation einen gezielten Datenabgleich im Folgejahr auslösen für den gezielten Datenabgleich 2020 (Erfassungsjahr 2019)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 9 Abs. 3 QSKH-RL wird ein gezielter Datenabgleich im Folgejahr ausgelöst, wenn Dokumentationsfehler von besonderer Relevanz festgestellt werden.
Der G-BA hat auf der Seite https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4201/2020-01-29_QSKH-RL_Ereignisse-Datenabgleich.pdf eine Liste veröffentlicht, in der festgelegt ist, welche Dokumentationsfehler einen gezielten Datenabgleich erforderlich machen.
Wir bitten, diese zur Kenntnis zu nehmen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle