Rundbrief Nr. 08/19
Datenvalidierung 2019 nach QSKH-RL
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2018 die folgenden Leistungsbereiche für das Stichprobenverfahren mit Datenabgleich zur Datenvalidierung 2019 zum Erfassungsjahr 2018 festgelegt:
- Herztransplantation und Herzunterstützungssysteme: hier Validierung zu Herzunterstützungssystemen/Kunstherzen (HTXM-MKU), direktes Verfahren •
- Perinatalmedizin – Spezifikationsmodul Neonatologie (NEO), indirektes Verfahren
Die Validierung des indirekten Verfahrens wird in diesem Jahr erstmalig durch den MDK-Nord durchgeführt.
Welche Standorte sich dem Validierungsverfahren unterziehen müssen, wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle