Rundbrief Nr. 06/17
Spezifikation Schlaganfall SR05
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Spezifikation Schlaganfall für das Erfassungsjahr 2017 mussten in der Dokumentation zur Erfassung des Zeitpunktes des Symptombeginns in den Regeln weitere Anpassungen vorgenommen werden.
Wir haben eine entsprechende Änderung vorgenommen und bitten Sie, Ihre zuständigen Software-Hersteller darüber zu informieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle