Rundbrief Nr. 06/16
G-BA Beschlüsse – Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäuser (QSKH-RL)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21.01.2016 folgende Beschlüsse mit Relevanz für das Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung (ESQS) gefasst:
Abnahme des Berichts zur Weiterentwicklung der Hüft- und Knieendoprothesenversorgung
Der G-BA hat beschlossen, den Bericht des AQUA- Instituts zur Weiterentwicklung des Follow-up für die Leistungsbereiche Hüft- und Knieendoprothesenversorgung (HEP und KEP) abzunehmen und auf den Internetseiten des AQUA-Instituts (www.sqg.de) zu veröffentlichen.
Der Bericht beschreibt die mögliche Weiterentwicklung des Follow-up bei den Hüft- und Knieendoprothesen unter Verwendung von Sozialdaten bei den Krankenkassen. AQUA kommt zu dem Schluss, dass die Auswertung sämtlicher Follow-up-Indikatoren unter Zuhilfenahme der Sozialdaten bei den Krankenkassen erfolgen kann. Die Sozialdaten liefern Informationen zu den Indikatoren „Sterblichkeit innerhalb von 90 Tagen“, zu den Revisionsraten bei den Indikatoren „Folge-OP“ (innerhalb von 1, 2 und 5 Jahren). Als nächster Schritt steht die Einbindung der Patientenperspektive für die Leistungsbereiche HEP und KEP an. Außerdem müssten ambulante Abrechnungsdaten mit einbezogen werden, um auch außerhalb des Krankenhausaufenthaltes Komplikationen zu erfassen und damit das Verfahren sektorenübergreifend zu konzipieren.
Bericht zum Sonderexport 2015 (Anlage 2 QSKH-RL) - Freigabe zur Veröffentlichung.
Der G-BA hat beschlossen, den Bericht des AQUA-Instituts zur Analyse der Daten der Follow-up-Verfahren gemäß Anlage 2 der QSKH-RL aus dem Sonderexport 2015 zum Erfassungsjahr 2014 (Stand September 2015) zur Veröffentlichung auf den Internetseiten des AQUA-Instituts freizugeben (www.sqg.de).
Es handelt sich hierbei um den Bericht zum Sonderexport 2015 der Daten des Erfassungsjahres 2014, bei dem – zum letzten Mal im Testbetrieb – die Daten der Follow-up-Leistungsbereiche „Hüft- und Knie-Endoprothesenversorgung“ von den Krankenhäusern übermittelt wurden. Seit 2015 läuft das Verfahren im Regelbetrieb der ESQS über einen Datenerhebungsvorgang: Die Daten werden in den Follow-up-Leistungsbereichen sowohl für die Berechnung der regulären Qualitätsindikatoren im herkömmlichen ESQS-Verfahren als auch für die Berechnung der Follow-up-Indikatoren genutzt. Die Beteiligung der Krankenhäuser am Sonderexport 2015 erreichte je nach Leistungsbereich zwischen 89,3 % und 90,1 %.
Nur circa 10 % der Einrichtungen haben sich 2015 nicht am Sonderexport beteiligt. Die in Kap. 2.4 enthaltenen Empfehlungen für den Regelbetrieb sollen an das IQTIG zwecks Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung weitergeleitet werden.
Alle Beschlüsse werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Derzeit besteht zwischen DKG und GKV-SV ein Dissens zur Ausgestaltung der Datenflüsse bei QS-Verfahren unter Verwendung von Sozialdaten. Die Beschlussfassung zur Abnahme des Berichtes erfolgte einvernehmlich. Die Datenflüsse werden zu gegebener Zeit in der Richtlinie geregelt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle