Rundbrief Nr. 06/20
Soll- und Risikostatistik, Konformitätserklärung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass Sie uns bitte die Soll- und Risikostatistik sowie die Konformitätserklärung nach § 23 Abs. 3 QSKH-RL, falls noch nicht geschehen, bis zum 15. Februar 2020 zur Verfügung stellen müssen.
Wir bitten Sie, diese Frist dringend einzuhalten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle