Rundbrief Nr. 05/13
QSKH Follow-up 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
im April und Mai 2013 ist gemäß der QSKH-Richtlinie (Anlage 2) wieder ein verpflichtender Sonderexport inklusive der patientenidentifizierenden Daten (PID) vorgesehen. Wie im letzten Jahr sind davon alle Krankenhäuser betroffen, die im Erfassungsjahr 2012 in einem der folgenden Leistungsbereiche dokumentationspflichtig waren:
• Leistungsbereich 5: Geburtshilfe (16/1)
• Leistungsbereich 11: Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation (17/2)
• Leistungsbereich 12: Hüft-Endoprothesenwechsel und –komponentenwechsel (17/3)
• Leistungsbereich 15: Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation (17/5)
• Leistungsbereich 16: Knie-Endoprothesenwechsel und –komponentenwechsel (17/7)
• Leistungsbereich 27: Neonatologie (NEO)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt, das Sie auch unter den folgenden Adressen finden:
http://www.sqg.de/datenservice
http://www.sqg.de/datenservice/spezifikationen-downloads/verfahrensjahr-2012
Der Bericht über die bisherigen Erfahrungen zum Follow-up (Bausteine 1 bis 5) wurde inzwischen vom G-BA freigegeben und wird in den nächsten Tagen auf der Homepage des AQUA-Institutes veröffentlicht.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle