Rundbrief Nr. 05/24
Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie)
Sehr gehrte Damen und Herren,
in seiner Sitzung am 18. Januar 2024 hat der G-BA beschlossen, die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) um das Verfahren ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) zu ergänzen.
Gegenstand des Verfahrens ist die ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich krankenversicherter erwachsener Patient:Innen in Kurz- oder Langzeittherapien gemäß der Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) des G-BA.
Besonderheit der Einschlusskriterien dieses Verfahrens ist, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:Innen nicht von dem Verfahren adressiert wird, auch dann nicht, wenn die Patient:Innen das 18. Lebensjahr erreicht oder überschritten haben.
Ferner werden die PatientInnen, bei denen Diagnosen der Diagnosegruppen Demenz oder Intelligenzminderung nach ICD-10-GM kodiert wurden, ebenfalls nicht in das QS-Verfahren einbezogen.
Eine weitere Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass der Erfassungszeitraum für die Auslösung der Datenübermittlung aufgrund der häufig geringen Fallzahlen nicht ein Kalenderjahr, sondern der Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (Erfassungsjahre) umfasst.
Den vollständigen Beschluss finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-6421/2024-01-18_DeQS-RL_themenspezifische-Bestimmungen-QS-amb-PT.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle