Rundbrief Nr. 05/23
Übermittlung der Konformitätserklärung zum Erfassungsjahr 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29. Dezember 2022 haben wir Sie darüber informiert, dass der Versand der ausgefüllten und unterzeichneten Konformitätserklärung per E-Mail-Versand an die Datenannahmestelle unter Nutzung einer fortgeschrittenen, elektronischen Signatur ermöglicht werden muss.
Wir haben Sie gebeten, uns bis zum 10. Januar 2023 eine Rückmeldung zu geben, ob Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten. Insgesamt haben wir nur von zwei Einrichtungen eine Rückmeldung erhalten, die dieses Angebot nutzen möchten.
Aus diesem Grund möchten wir in diesem Jahr darauf verzichten, diesen für uns kostenpflichtigen Dienst einzurichten und Sie bitten, uns Ihre Konformitätserklärung in gewohnter Weise postalisch zur Verfügung zu stellen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle