Rundbrief Nr. 04/17
Spezifikation Schlaganfall SR04
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Spezifikation Schlaganfall für das Erfassungsjahr 2017 musste in der Erfassung des Zeitpunktes des Symptombeginns eine Anpassung vorgenommen werden.
In der ursprünglichen Abfrage zum Symptombeginn konnte der Zeitpunkt, der mehr als 24 Stunden zurückliegt, nicht eindeutig erfasst bzw. berechnet werden.
Wir haben eine entsprechende Änderung vorgenommen und bitten Sie, Ihre zuständigen Software-Hersteller darüber zu informieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle