Rundbrief Nr. 03/15
Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern - Richtlinienänderung § 24 (Beschluss vom 4. Dezember 2014)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Ihnen mit dieser Mail ein Servicedokument des G-BA zur Änderung des § 24 in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zur Verfügung stellen.
Um die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version vom 19. Juni 2014 besser zu erkennen, ist der Fließtext der QSKH-RL (Textkörper ohne Anlagen) im Änderungsmodus verfasst.
Den Beschluss, die
Tragenden Gründe sowie die Veröffentlichung der Bekanntmachung des Beschlusses
im Bundesanzeiger zur Richtlinienänderung finden Sie auf der Homepage des G-BA
unter:
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/38/#tab/beschluesse/details/2122/listContext/beschluesse.
Die Aktualisierte Richtlinie inkl. Anlagen können Sie unter
dem nachfolgenden Link abrufen:
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/38/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle