Rundbrief Nr. 03/14
G-BA Beschluss: Kein Sonderexport Peri/Neo 2014 (Erfassungsjahr 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits am 20. Dezember 2013 mit dem Rundschreiben Nr. 33 angekündigt, informieren wir Sie heute über die Veröffentlichung des Beschlusses zur Aussetzung des Sonderexportes Peri/Neonatologie sowie die Veröffentlichung der dazu gehörigen Tragenden Gründe.
Der Beschluss und die Tragenden Gründe stehen auf der Homepage des G-BA
zur Verfügung unter:
Richtlinie
über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Änderung des
Beschlusses vom 20.06.2013 - Herausnahme der Leistungsbereiche Geburtshilfe und
Neonatologie aus der Anlage 2 für 2013 - Gemeinsamer Bundesausschuss
Die Änderung des Beschlusses tritt vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das BMG am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Sonderexport im Frühjahr 2014 wird damit auf die Daten der Leistungsbereiche der Endoprothetik (Hüfte und Knie) beschränkt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle