Rundbrief Nr. 03/23
Datenlieferfristen 2023_update
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Beschluss des G-BA, die Datenlieferfristen zum Erfassungsjahr 2022 und die Quartalslieferfristen wieder auf dem Stand von 2021 zurückzusetzen, vom BMG nicht beanstandet wurde und nun auch Rechtssicherheit in der Umsetzung des Beschlusses besteht (https://www.g-ba.de/downloads/40-268-9157/2022-12-15_DeQS-RL_Teil-2-QS-Verfahren-3-und-5-15_EJ-2023_BMG.pdf).
Die neuen Lieferfristen lauten nun wie folgt:
- 28.02.2023 – Erfassungsjahr 2022 gesamt
- 15,03.2023 – Sollstatistiken (DeQS und DeQS_EDOK) sowie die Risikostatistik
- 15.05.2023 – Daten des 1. Quartals 2023
- 15.08.2023 – Daten des 2. Quartals 2023
- 15.11.2023 – Daten des 3. Quartals 2023
- 28.02.2024 – Daten des 4. Quartals 2023
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle