Rundbrief Nr. 03/21
Richtlinie zur hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL)_update
Sehr geehrte Damen und Herren,
der G-BA hat eine Ergänzung der Regelung zur SOP „Umgang mit gerinnungshemmender Medikation“ gemäß Nr. 2.4 der Anlage 2 QSFFx-RL vorgenommen.
Die Anlage 2 Abschnitt 2.4 wird wie folgt ergänzt:
„Frühestmögliche Erhebung der Blutungs- und Thrombosevorgeschichte sowie bezüglich gerinnungsrelevanter Medikamente und dem Zeitpunkt der letzten Medikamenteneinnahme, sowie Regelungen für Patienten, bei denen keine Angabe zum Zeitpunkt der letzten Einnahme der neuen/direkten oralen Antikoagulanzien (NOAK/DOAK) vorliegt, einschließlich des Einsatzes entsprechender Labortests. Liegt für den Einnahmezeitpunkt keine verlässliche Angabe vor, kann die (Rest-)Aktivität für DOAK (aktuell für die Wirkstoffe Rivaroxaban, Apixaban, Dabigatran, Edoxaban) jederzeit mit geeigneten Testverfahren bestimmt werden, um zu einer der Sorgfaltspflicht genügenden Beurteilung hinsichtlich des frühestmöglichen Operationszeitpunktes zu gelangen. Bezüglich der Testverfahren und Wirkstoffe sind regelmäßige Aktualisierungen der SOP vorzunehmen.“Der Beschluss wurde unter https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4655/2020-12-17_QSFFx-RL_gerinnungshemmende-Medikation.pdf veröffentlicht.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle