Rundbrief Nr. 03/20
Sollstatistik Schlaganfall
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass in der Sollstatistik für das Verfahren Schlaganfall nur die Fälle aufgeführt werden dürfen, die zur Erstbehandlung aufgenommen wurden. Werden sog. „zuverlegte Fälle“ in der Sollstatistik aufgeführt, wird automatisch eine Überdokumentation berechnet.
Die zuverlegten Fälle werden im Basisteil der Ihnen zur Verfügung gestellten Auswertung berücksichtigt, nicht aber in der Berechnung der Qualitätsindikatoren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle