Rundbrief Nr. 03/20 - Qesü

Anpassung der DeQS-RL

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der COVID-19-Pandemie hat der G-BA am 27. März 2020 folgende Anpassung in der DeQS-RL vorgenommen:

In Teil 1 wird dem § 17 folgender Absatz 10 angefügt:

(10) Das Stellungnahmeverfahren gemäß § 17 Absatz 2 wird bis zum 31. Oktober 2020 ausgesetzt. Abweichend von den Vorgaben in den themenspezifischen Bestimmungen soll das Stellungnahmeverfahren im Jahr 2020 bis zum 31. März 2021 abgeschlossen sein.

Dem Teil 1 wird folgender § 27 angefügt:
§ 27 Aussetzung der Datenlieferung für das Erfassungsjahr 2020 Aufgrund der COVID-19-Pandemie werden die drei unterjährigen Datenlieferungen zum 15. Mai, 15. August und 15. November für das Erfassungsjahr 2020 ausgesetzt.

Den Beschluss, der auch Änderungen und Anpassungen für weitere Richtlinien enthält, finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4230/2020-03-27_QS-RL_COVID-19-Ausnahmen-QS-Anforderungen_WZ.pdf

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ralf Hohnhold
Leiter der Geschäftsstelle Qesü

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