Rundbrief Nr. 03/19
Echtzeitübermittlung der Sollstatistik und Konformitätserklärung nach QSKH-RL und QESÜ-RL
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem heutigen Informationsschreiben möchten wir Sie daran erinnern, dass alle bisher an die Testinstanz übermittelten Sollstatistiken gelöscht wurden und Sie bis zum 15. Februar 2019 diese noch einmal an die Adresse sollstatistik@eqs.de senden müssen.
Laut der o. g. Richtlinie dürfen wir nur die im Zeitraum vom 1. bis zum 15. Februar 2019 eingegangenen Sollstatistiken bestätigen und an das IQTIG weiterleiten.
Für die Sollstatistik und Konformitätserklärung nach Qesü-RL gilt abweichend der Zeitraum 1.bis 28. Februar 2019.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle